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Förderung bei LRS / Legasthenie
Was ist bei einer Förderung zu beachten?
Um LRS zu beheben dauert es sehr
lange, falls es vollständig erfolgen kann. Ihr Kind muss üben, üben, üben. Das
ist nicht sehr motivierend. Das heißt, dass die wichtigste Eigenschaft
für Schüler und Eltern die Geduld ist. Um Erfolge zu erzielen, sollte 5 Mal die
Woche zusätzlich ca. 10 Minuten gezielt geübt werden. Bitte
unterstützen Sie Ihr Kind, wo Sie nur können.
Wichtig ist, dass die Förderung
kontinuierlich und systematisch erfolgt.
Wir bieten daher auch eine zusätzliche
Förderung an unserer Schule an!
Vorgehensweise für Sie bei LRS/Legasthenie:
A) Sie wissen bereits, dass Ihr Kind LRS/Legasthenie hat, da diese wünschenswerter Weise bereits in der Grundschule diagnostiziert worden ist!?!
1. Kontaktieren
Sie bitte so früh wie möglich Ihren neuen Klassenlehrer/Ihre neue
Klassenlehrerin. Bringen Sie bitte alle Gutachten und Unterlagen (die Sie
bereits erhalten hatten) mit.
2. Beantragen
Sie einen Nachteilsausgleich (NTA) beim/bei der Deutschlehrer/in (sagen
oder schreiben Sie bitte Ihren Wunsch auf). Füllen Sie und Ihr Kind ihn bitte
aus und unterschreiben ihn. Danach geben Sie diesen bitte beim Deutschlehrer/bei
der Deutschlehrerin ausgefüllt und unterschrieben ab.
3. Die
Deutschlehrerin/Der Deutschlehrer ergänzt den Antrag und reicht ihn dann bei
der Schulleitung ein.
4. Nur
die Schulleitung darf diesen Antrag genehmigen.
5. Ist
der Antrag genehmigt, wird ab dem Datum der Genehmigung die
Rechtschreibleistung, z.B. bei Klassenarbeiten, nicht mehr gewertet.
Rückwirkend ist dies nicht möglich.
6. Der
Antrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden.
B) Ihr Kind hatte bereits im letzten Schuljahr LRS/Legasthenie
und Sie haben einen neuen Deutsch-, bzw. Klassenlehrer!?!
1. Der
Nachteilsausgleichsantrag muss zu Anfang jedes Schuljahres neu gestellt werden.
2. Bitte
kontaktieren Sie umgehend den Deutschlehrer/die Deutschlehrerin, damit Sie den
Nachteilsausgleich (wie im Jahr zuvor) beantragen können, falls dieser/diese
Ihrem Kind nicht bereits ein Formular mitgeben sollte. Ebenfalls informieren
Sie bitte die neuen Lehrer/innen, falls es Besonderheiten, weitere
Informationen, etc. im Umgang mit Ihrem Kind geben sollte.
3. Der
weitere Ablauf erfolgt ggf. wie vorher beschrieben.
Gewährung des Nachteilsausgleiches (NTA) und Förderung
Der NTA kann nur gewährt werden, wenn
Ihr Kind LRS hat und zusätzlich gefördert wird. Außerschulische
Förderungen sind sehr nachhaltig und umfangreich. Doch leider ist es nicht
jedem Elternhaus möglich, diese zu nutzen. Daher bieten wir eine
innerschulische Förderung an, soweit es die Schulressourcen ermöglichen.
Sinnvoll wäre allerdings immer noch eine außerschulische Förderung.
Somit hat Ihr Kind bei uns die
Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung, wenn es LRS hat und kann daher auch
den NTA stellen.
Die Förderung findet bei Frau
Wolfframm an einem Tag der Woche von 13:30 Uhr – bis 14:15 Uhr statt. Der Tag
ist jeweils stundenplanabhängig.
Damit der NTA weiter bestehen kann
und vor allen Dingen eine Verbesserung für Ihr Kind erlangt werden kann, muss
an der Förderung regelmäßig teilgenommen werden. Der NTA wird daher aufgehoben,
wenn Ihr Kind nicht mehr zu einer zusätzlichen Förderung gehen sollte.
Wenn der Nachteilsausgleich gewährt
worden ist, wird die Rechtschreibleistung bei Klassenarbeiten nicht mehr
benotet. Dieses ist rückwirkend nicht mehr möglich. Ihr Kind wird also
demzufolge nicht automatisch bessere Noten in allen Fächern erlangen. Es geht
darum, die Motivation zu steigern, Zeit für Verbesserungen zu schaffen, zu
helfen und einen Ausgleich in dem Bereich zu gewähren, in dem der oder die
Schüler/in vorher benachteiligt war.
Für den NTA der ZP`s wird ein
lückenloser Antragswerdegang/eine lückenlose Dokumentation erwartet
(selbstverständlich erst ab dem Zeitpunkt der Einführung).
Noch Fragen?
Bei Fragen und Problemen sollte die Deutschlehrerin/der
Deutschlehrer der erste Ansprechpartner sein. Je besser die Zusammenarbeit ist,
desto entspannter kann der Schulalltag sein. Denn Stress haben besonders die
betroffenen Schülerinnen und Schüler bereits genug. Und letztendlich ziehen Eltern
und Lehrer am gleichen Strang!
Unsere LRS-Beauftragte der Realschule
Kastanienallee ist Frau Wolfframm.
Wir hoffen auf eine gute
Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern!
Übrigens: wussten Sie schon, dass (laut Internet)
Albert Einstein, Winston Churchill, Nelson Rockefeller, Charles
Darwin, Thomas Edison, Hans Christian Andersen, Leonardo da Vinci,….
Legastheniker gewesen sein sollen?
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